Neues Gesetz zur deutschen Staatsbürgerschaft

Am 23. August 2023 hat das deutsche Kabinett offiziell den Entwurf eines neuen Staatsbürgerschaftsgesetzes verabschiedet. Es wird erwartet, dass das Gesetz in der ersten Hälfte des Jahres 2024 vom Bundestag verabschiedet wird.

Laut Nancy Faeser, der Bundesministerin des Innern, bringt ein modernes Einwanderungsgesetz soziale Gerechtigkeit. Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz ist eine der wichtigsten Reformen der aktuellen Regierungsparteien.

Deutschland steht in einem globalen Wettbewerb um die besten Fachkräfte, da in vielen Branchen ein erheblicher Arbeitskräftemangel herrscht. Die Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts ist ein Schlüssel zur Gewinnung internationaler Fachkräfte. „Wir möchten, dass Menschen, die lange in Deutschland gelebt und gearbeitet haben, unser Land demokratisch mitgestalten können. Viele Einwanderer wollen Deutsche werden, aber ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit nicht vollständig aufgeben. In Zukunft müssen sie das nicht mehr. Wir erlauben Mehrstaatigkeit“, erklärte Nancy Faeser.

Anträge auf Einbürgerung können nach fünf Jahren gestellt werden, statt wie bisher nach acht Jahren. Wer besonders gute Deutschkenntnisse hat und beruflich erfolgreich ist, kann die Zeit auf drei Jahre verkürzen. Auch Gastarbeiter, die einen großen Beitrag zur Gesellschaft geleistet haben, sollen bevorzugt berücksichtigt werden.

Die Hauptpunkte des Gesetzentwurfs:

– Deutschland akzeptiert Mehrstaatigkeit: Die deutsche Staatsbürgerschaft wird als Beweis für das Bekenntnis zu einer freien und multikulturellen Gesellschaft gesehen. Die Einbürgerung erfolgt auf Grundlage von Kriterien wie guter Integration, guten Deutschkenntnissen und finanzieller Unabhängigkeit.

– Verkürzte Frist für Einbürgerungsanträge: Anträge können nach fünf Jahren gestellt werden, statt wie bisher nach acht Jahren. Für Personen mit außergewöhnlicher Integration, z. B. hervorragende berufliche Leistungen, gesellschaftliches Engagement, gute Deutschkenntnisse und finanzielle Unabhängigkeit, kann die Frist auf drei Jahre reduziert werden.

– Staatsbürgerschaft für in Deutschland geborene Kinder: Alle Kinder, die in Deutschland geboren werden, können die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten und gleichzeitig die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn die Eltern seit mehr als fünf Jahren (statt acht Jahren) legal in Deutschland leben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben.

– Bekenntnis zu demokratischen Grundwerten: Wer die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, muss die Werte einer freien Gesellschaft anerkennen. Personen mit rassistischen, antisemitischen oder menschenverachtenden Einstellungen sind von der Einbürgerung ausgeschlossen.

– Ausschluss bei Diskriminierung und Polygamie: Personen, die geschlechtsspezifische Diskriminierung, die Gleichberechtigung von Mann und Frau missachten oder in einer polygamen Ehe leben, werden von der Einbürgerung ausgeschlossen.

– Finanzielle Unabhängigkeit: Einbürgerungsanträge erfordern, dass Antragsteller ihren Lebensunterhalt sowie den ihrer Familienangehörigen ohne Sozialhilfe bestreiten können. Ausnahmen gibt es für Gastarbeiter, die bis 1974 nach Deutschland kamen, Vertragsarbeiter, die bis 1990 in die ehemalige DDR einreisten, oder Familien mit minderjährigen Kindern, wenn ein Elternteil vollzeitbeschäftigt ist.

– Erleichterungen für die ältere Generation von Gastarbeitern: Gastarbeiter und Vertragsarbeiter, die einen bedeutenden Beitrag zur Entwicklung Deutschlands geleistet haben, erhalten vereinfachte Einbürgerungsmöglichkeiten. Es reicht aus, grundlegende Deutschkenntnisse für den Alltag nachzuweisen; der Einbürgerungstest entfällt.

 

** Übersetzung und Zusammenfassung aus der Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/08/staatsangehoerigkeit-pm.html

** Artikel vom 30. September 2023. Bitte beachten Sie, dass sich die Richtlinien und Vorschriften im Laufe der Zeit ändern können. Um die genauesten und aktuellsten Informationen zu erhalten, sollten Sie sich direkt an die offiziellen Quellen der deutschen Regierung wenden.

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