Chancenkarte

 

Die Chancenkarte ist eine Aufenthaltsgenehmigung zur Arbeitsplatzsuche oder zur Anerkennung von Berufsqualifikationen und wird nur erteilt, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist.

Die Chancenkarte wird an folgende Zielgruppen vergeben:

– Fachkräfte mit beruflicher Qualifikation.
– Personen, die die erforderliche Mindestpunktzahl gemäß dem Punktesystem erreichen.

Punktesystem der Chancenkarte

– Teilweise Anerkennung von Berufsabschlüssen: 4 Punkte
– Deutschkenntnisse auf Niveau B2: 3 Punkte
– Deutschkenntnisse auf Niveau B1: 2 Punkte
– Englischkenntnisse auf Niveau C1: 1 Punkt
– Hochschulabschluss oder Berufsabschluss + 5 Jahre Berufserfahrung: 3 Punkte
– Hochschulabschluss oder Berufsabschluss + 2 Jahre Berufserfahrung: 2 Punkte
– Alter bis 35 Jahre: 2 Punkte
– Alter zwischen 35 und 40 Jahren: 1 Punkt
– Mindestens 6 Monate ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland: 1 Punkt
– Ehepartner/in erfüllt die Voraussetzungen für die Chancenkarte und beantragt sie gemeinsam: 1 Punkt

Mit der Chancenkarte haben Bewerber folgende Möglichkeiten:

– Sie dürfen durchschnittlich bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.
– Sie können bis zu 2 Wochen Probezeit für folgende Tätigkeiten absolvieren:
+ Tätigkeiten, die eine fachliche Qualifikation erfordern.
+ Tätigkeiten, die auf eine Berufsausbildung abzielen.
+ Tätigkeiten, die im Rahmen der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse nach § 16d des Aufenthaltsgesetzes passen.

 

** Übersetzung und Zusammenfassung aus §20ab des Entwurfs des Aufenthaltsgesetzes, Seite 30: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/entwurf-gesetz-weiterentwicklung-fachkraefteeinwanderung.pdf?__blob=publicationFile&v=8

** Bitte beachten Sie, dass sich die Richtlinien und Vorschriften im Laufe der Zeit ändern können. Um die genauesten und aktuellsten Informationen zu erhalten, sollten Sie sich direkt an die offiziellen Quellen der deutschen Regierung wenden.

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