Änderungen im Einwanderungsgesetz

 

Aktuelle Änderungen im deutschen Einwanderungsrecht (Stand März 2025):

  1. Verkürzung der Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung: Ab dem 26. Juni 2024 wurde die erforderliche Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung von 8 Jahren auf 5 Jahre verkürzt. Bei herausragenden Integrationsleistungen kann die Frist sogar auf 3 Jahre reduziert werden.
  2. Doppelte Staatsbürgerschaft: Das neue Gesetz erlaubt es Einwanderern, die deutsche Staatsbürgerschaft zu übernehmen, ohne ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufzugeben, um kulturelle Vielfalt zu fördern und die Integration zu erleichtern.
  3. Reduzierung der Einkommensgrenze für die Blue Card EU: Die Mindestvergütung für die Vergabe einer Blue Card EU wurde auf 43.992 €/Jahr gesenkt, insbesondere für Mangelberufe wie Wissenschaft, Gesundheitswesen und IT.
  4. Rechte für in Deutschland geborene Kinder: Kinder, die in Deutschland geboren werden, erhalten automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn mindestens ein Elternteil seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und über einen unbefristeten Aufenthaltstitel verfügt.
  5. Erhöhte Arbeitszeit für internationale Studierende: Ab dem 1. März 2024 dürfen internationale Studierende außerhalb der EU bis zu 20 Stunden pro Woche während des Studiums arbeiten, anstelle der bisherigen 10 Stunden. Jährlich können Studierende nun bis zu 140 Tage Vollzeit oder 280 Tage Teilzeit arbeiten.
  6. Ausbildungsvergütung: Ab 2025 erhalten Auszubildende mindestens 682 €/Monat im ersten Lehrjahr, 805 €/Monat im zweiten, 921 €/Monat im dritten und 955 €/Monat im vierten Lehrjahr.
  7. Chancenkarte: Ab dem 1. Juni 2024 führt Deutschland das neue „Chancenkarte“-System ein, ein Visum auf Basis eines Punktesystems, das es Nicht-EU-Bürgern ermöglicht, nach Deutschland zu kommen, um einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsstelle zu suchen. Bewerber mit einem anerkannten Hochschulabschluss oder einer mindestens 2-jährigen Berufsausbildung können ein Visum für die Arbeitssuche oder Ausbildung erhalten.
  8. Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Ein anerkannter Hochschulabschluss oder ein Abschluss einer mindestens 2-jährigen Berufsausbildung aus Vietnam oder dem Land des Abschlusses ist Voraussetzung, um ein Visum zur Arbeitssuche oder für eine Ausbildung in Deutschland zu erhalten. Die deutschen Behörden prüfen, ob ausländische Abschlüsse den deutschen Standards entsprechen. Falls erforderlich, müssen Bewerber zusätzliche Schulungen oder Prüfungen ablegen, um die deutschen Anforderungen zu erfüllen.
  9. Erweiterte Regelungen zur Familienzusammenführung: Eltern von Fachkräften in Deutschland können nun ebenfalls ein Aufenthaltsvisum zur Familienzusammenführung erhalten, wenn der Facharbeiter mit seinem Ehepartner in Deutschland lebt. Für Ehepartner und Kinder über 16 Jahre ist ein Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens A1-Niveau erforderlich, um ein Visum zur Familienzusammenführung zu erhalten.

** Artikel vom 21. März 2025. Bitte beachten Sie, dass sich die Richtlinien und Vorschriften im Laufe der Zeit ändern können. Um die genauesten und aktuellsten Informationen zu erhalten, sollten Sie sich direkt an die offiziellen Quellen der deutschen Regierung wenden.

** Quellenzusammenfassung und Übersetzung von den Webseiten: Bundesministerium des Innern (BMI); Auswärtiges Amt (AA); Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF); Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF); Deutsche Auslandsvertretungen in Vietnam.

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